Ausschreibung: Gastronomie

Beispielbild, Copyright: www.containermanufactur.de

Ausschreibung: Gastronomischer Betrieb auf dem Ebertplatz

Betreiben einer gastronomischen Einheit am Ebertplatz von Juni bis Ende Oktober 2018 mit Option auf Verlängerung in den Folgejahren.
Einsendeschluss: Mittwoch, 27. Juni, 14.00 Uhr

 

ANLASS UND RAHMENBEDINGUNGEN
Anlass für die Ausschreibung
AUSSCHREIBUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Inhaltliche Vorgaben
Laufzeit
TEILENAHMEVORAUSSETZUNGEN
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Bedingungen an die Auftragsausführung
Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
TEILNAHME
KONTAKTE FÜR RÜCKFRAGEN

 

 


ANLASS UND RAHMENBEDINGUNGEN

Anlass für die Ausschreibung

Der Ebertplatz soll ab Juni 2021 umfangreichen Umbaumaßnahmen unterzogen werden. Bis zum Beginn der endgültigen Umgestaltung soll jedoch die Aufenthaltsqualität des größten Platzes der innerstädtischen Ringstraßen erheblich gesteigert werden.

In seiner Sitzung am 20.03.2018 beauftragte der Rat die Verwaltung daher mit der Umsetzung eines entsprechenden Zwischennutzungskonzeptes. Dieses sieht im nördlichen Bereich des Platzes eine gastronomische Zone vor, darüber hinaus soll der Platz insbesondere für soziokulturelle Veranstaltungen, Kunst-Ausstellungen und nicht kommerzielle Marktveranstaltungen geöffnet werden.

 

 

AUSSCHREIBUNG UND AUFGABENSTELLUNG

Inhaltliche Vorgaben

Sowohl die Passanten als auch die Besucher/innen der Veranstaltungen, Ausstellungen und der sonstigen Aktivitäten sollen innerhalb der gastronomischen Zone die Gelegenheit zum Erwerb von Getränken und diversen Speisen erhalten. Dabei soll dieser Bereich sowohl mit Blick auf die Ausschank- und Kühlmodule als auch hinsichtlich der Möblierung eine besondere gestalterische Qualität aufweisen. Daher werden sowohl das technische Equipment (ins-besondere Ausschank-, Lager und Kühlmodule) als auch die Möblierung / Sitzgelegenheiten durch die Stadt Köln bereitgestellt. Das erforderliche Geschirr für den Verzehr vor Ort für warme und kalte Getränke sowie für die kalten, nicht vor Ort zubereiteten Speisen ist vom Betreiber bereit zu stellen. Der Betreiber übernimmt zudem die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser).

Weiterhin soll ein differenziertes Speisenangebot durch das Aufstellen wechselnder Foodtrucks sichergestellt werden. Die Vorauswahl der jeweiligen Foodtruck-Anbieter, das Management vor Ort sowie die Kommunikation mit den Foodtruck-Anbietern soll durch den Betreiber der gastronomischen Zone in Abstimmung mit der Stadt Köln erfolgen.

 

Laufzeit
Die Laufzeit des gastronomischen Betriebs erstreckt sich voraussichtlich auf den Zeitraum frühestens Ende Juni bis Ende Oktober 2018 mit einer Option auf Verlängerung für die Jahre 2019, 2020 und gegebenenfalls 2021 unter Berücksichtigung sich gegebenenfalls erforderlicher Anpassungen des gastronomischen Konzeptes auf der Grundlage der in 2018 ff gesammelten Erfahrungen. Der Start des Ausschanks in den Folgejahren wird voraussichtlich jeweils zum Frühlingsanfang erfolgen. Die Stadt Köln wird mit dem Betreiber einen entsprechenden Kooperationsvertrag abschließen.

 

 

TEILENAHMEVORAUSSETZUNGEN

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Der Betreiber der Gastronomie muss neben einer mehrjährigen Erfahrung im Bereich der Außengastronomie ebenfalls Erfahrungen in der Street Food-Branche nachweisen.

 

Bedingungen an die Auftragsausführung

  • Übernahme sämtlicher Kosten, die mit dem Betrieb des Ausschank-
    und Kühlmoduls verbunden sind (Gebühren, Betriebskosten, Strom- und Wasserversorgung, Abwasser, Logistikkosten et cetera). Die Stadt Köln stellt den Kontakt zur Rheinenergie als Versorgungs-unternehmen für Wasser und Strom sowie zu den Stadtentwässerungsbetrieben hinsichtlich der Einleitung von Abwasser zur Verfügung.
  • Die Auswahl der Getränkelieferanten erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Köln. Insofern muss die Bereitschaft zum Einkauf der von der Stadt Köln vorgegebenen Produkte bei einem von der Stadt Köln zu benennenden Lieferanten vorliegen.
  • Die Preisfestsetzung der zu verkaufenden Waren erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Köln und darf das durchschnittliche Preisniveau im Umfeld des Ebertplatzes insgesamt nicht überschreiten. Als Orientierung mit Blick auf diverse Getränke dient die unten stehende Preisübersicht (Stand Mai 2018), vorbehaltlich zukünftiger Marktentwicklungen:

Getränk Mengeneinheit VK-Preis (brutto / durchschnittlich)

Kölsch 0,2  – 1,50 Euro
Cola 0,2  – 2,10 Euro
Wasser 0,25  – 1,50 Euro
Kaffee 1 Tasse – 2,00 Euro
Milchkaffee 1 Tasse  – 2,70 Euro
Espresso kl. Tasse  – 1,90 Euro
Cappuccino 1 Tasse  – 2,30 Euro
Kakao 1 Tasse  – 2,50 Euro

 

  • Abführung einer Netto-Umsatzbeteiligung an die Stadt Köln mit der Bedingung, dass alle Kosten und Einnahmen mit Belegen nachgewiesen werden. Die jeweiligen Nettoumsätze sind täglich zu dokumentieren und der Stadt Köln wöchentlich per Mail mitzuteilen.
  • Die Stadt Köln behalt sich das Recht vor, bei auf dem Ebertplatz stattfindenden Veranstaltungen Einfluss auf Art und/oder Menge des Warenangebots zu
    Ebenso behält sie sich vor, den Betrieb der Gastronomie für diese Zeit
    zu untersagen und den Rückbau des Mobiliars zu fordern. Die entsprechenden Aufforderungen werden dem Betreiber spätestens 7 Kalendertage vor dem Ereignis mitgeteilt. Gleiches gilt für besondere Situationen, die den störungsfreien Betreib der Gastronomie beeinträchtigen könnten, wie zum Beispiel Großdemonstrationen. Hier kann die Mitteilungsfrist unter Umständen deutlich kürzer sein.
  • Die Stadt Köln behält sich das Recht vor, den Veranstaltern von nichtkommerziellen Märkten, welche insbesondere schwerpunktmäßig das Thema „nachhaltige Ernährung“ abdecken, den Getränkeausschank sowie den Verkauf von Speisen im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zu genehmigen.
  • Abführung einer Netto-Umsatzbeteiligung an die Stadt Köln mit der Bedingung, dass alle Kosten und Einnahmen mit Belegen nachgewiesen werden. Die jeweiligen Netto-Umsätze sind täglich zu dokumentieren und der Stadt Köln wöchentlich per Mail mitzuteilen.
  • Die Stadt Köln behält sich das Recht vor, bei auf dem Ebertplatz stattfindenden Veranstaltungen Einfluss auf Art und/oder Menge des Warenangebots zu
    Ebenso behält sie sich vor, den Betrieb der Gastronomie für diese Zeit
    zu untersagen und den Rückbau des Mobiliars zu fordern. Die entsprechenden Aufforderungen werden dem Betreiber spätestens 7 Kalendertage vor dem Ereignis mitgeteilt. Gleiches gilt für besondere Situationen, die den störungsfreien Betreib der Gastronomie beeinträchtigen könnten, wie zum Beispiel Großdemonstrationen. Hier kann die Mitteilungsfrist unter Umständen deutlich kürzer sein.
  • Die Stadt Köln behält sich das Recht vor, den Veranstaltern von nichtkommerziellen Märkten, welche insbesondere schwerpunktmäßig das Thema „nachhaltige Ernährung“ abdecken, den Getränkeausschank sowie den Verkauf von Speisen im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zu genehmigen.

 

Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer


Inhaber/in einer gültigen Gaststättenerlaubnis nach § 2 Absatz 1 des Gaststättengesetzes. Die der Gaststättenerlaubnis zugrunde liegenden Unterlagen (siehe auch folgende Auflistung) dürfen am Tag der Entscheidung nicht älter als 1 Jahr sein. Die Gaststättenerlaubnis sowie die unten aufgelisteten Unterlagen sind dem Angebot in Kopie beizufügen.

Sollte keine Gaststättenerlaubnis vorliegen, müssen alternativ die Voraussetzungen zur Erlangung einer Konzession vorliegen. Hierzu sind folgende Unterlagen (Zuverlässigkeitsnachweise) in Original und Kopie beizufügen:

  1. Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Wohnsitz-Finanzamt.
  2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Kassen- und Steueramtes Ihres Wohnortes: Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, erhältlich bei der Sondervollstreckung: Kämmerei der Stadt Köln, Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln, 2. Obergeschoss, Zimmer 201.
  3. Bescheinigung des Insolvenzgerichts / Auskunft aus der Insolvenzabteilung des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts: Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind: Amtsgericht Köln / Justizzentrum, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln.

Die Nachweise zu den Ziffern 1., 2., 3. sind von der Antragstellerin/vom Antragsteller von allen zuständigen Behörden der Städte oder Gemeinden vorzulegen, in
denen sie/er in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betreibt oder betrieben hat. Bei einem Wohnort im Ausland sind die Bescheinigungen (alle) ebenfalls von den ausländischen Wohnorten vorzulegen. Die Behörde ist zudem im Einzelfall berechtigt, die Zuverlässigkeitsnachweise auch vom Ehegatten bzw. bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften vom Partner zu fordern.

  1. Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO) nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab dem 1. Januar 2013: Nur über Internet erhältlich (www.vollstreckungsportal.de). Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.
  2. Führungszeugnis der Belegarzt „O“ vom Bundeszentralregister in Bonn. Die Beantragung erfolgt bei der Meldebehörde, die für den Wohnort der Antragstellerin/ des Antragstellers zuständig ist. In Köln kann das Führungszeugnis – unabhängig davon, in welchem Stadtbezirk sie/er wohnt – im Kundenzentrum Innenstadt oder in den übrigen Meldehallen beantragt werden. Der Nachweis der Antragstellung reicht bei Angebotsabgabe aus, das Führungszeugnis kann nachgereicht werden.
  3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegarzt 9 (GZR) in Bonn. Auch hier wird der Antrag bei der jeweilig zuständigen Meldebehörde gestellt. In Köln kann die Antragstellerin/der Antragsteller den Gewerbezentralregisterauszug – unabhängig davon, in welchem Stadtbezirk sie/er wohnt – im Kundenzentrum Innenstadt oder in den übrigen Meldehallen beantragen.
  4. Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller oder ihr(e)/sein(e) Stellvertreterin/Stellvertreter über die lebensmittelhygienischen Vorschriften unterrichtet wurde und mit ihnen als vertraut gilt (IHK Köln, Unter Sachsenhausen 10 – 26, 50667 Köln). Die Anmeldebestätigung reicht bei Angebotsabgabe aus, der Nachweis (Vorlage des Originals und einer Kopie) kann nachgereicht werden.
  5. Kopie eines gültigen Personalausweises oder Passes (wenn nicht in Köln wohnhaft inklusive Meldebestätigung).
  6. Handelt es sich bei dem Bieter / der Bieterin um eine juristische Person (zum Beispiel GmbH) sind der Angebotsabgabe ferner ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages beziehungsweise der Vereinssatzung beizulegen.
  7. Bei juristischen Personen sind die oben genannten Zuverlässigkeitsnachweise zudem sowohl für die juristische Person (sofern diese bereits gewerblich tätig ist oder bereits vor 1 Jahr gegründet wurde (Stichtag: Tag der Entscheidung) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (zum Beispiel Geschäftsführer, Vorsitzende, Vorstandsmitglieder) der Angebotsabgabe beizulegen.

Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Übernahme sämtlicher Kosten, die mit dem Betrieb des Ausschankwagens verbunden sind (Gebühren, Betriebskosten, Strom- und Wasserversorgung, Logisitkkosten et cetera)
  • Bereitschaft zum Einkauf der von der Stadt Köln vorgegebenen Produkte bei einem von der Stadt Köln zu benennenden Lieferanten.
  • Bereitschaft zur vorherigen Preisabstimmung der zu veräußernden Produkte mit der
    Stabsstelle Events. Die Preisobergrenze für Kölsch und alle alkoholfreien Getränke beträgt 2,50 Euro / 0,3 Liter.
  • Abführung einer Netto-Umsatzbeteiligung an die Stadt Köln mit der Bedingung, dass

 

TEILNAHME

Die Anmeldung für Ausschreibung und erfolgt über: https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do
Dort kann auch auf die Teilnahemunterlagen zugegriffen werden.

Tag, bis zu dem die Vergabeunterlagen spätestens angefordert und abgegeben werden können: 27.06.2018 14:00 Uhr

Die Einreichung erfolgt über das Zentrale Vergabeamt:

Stadt Köln – Zentrales Vergabeamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Die Abgabe digitaler Angebote unter ‚Vergabe Stadt Köln‘ https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen ist zugelassen.

 

KONTAKTE FÜR RÜCKFRAGEN

Stadtraummanagement
Stadt Köln
Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Telefon 0221-221-32199

 

Zentrales Vergabeamt 

Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
Ort 50679 Köln

E-Mail: stefan.schueller@stadt-koeln.de